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AGB

I. Allgemeines

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden des Lektorats und Barbara Osnowski, der Inhaberin von "BB-Lektorat". Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für zukünftige Geschäfte. Als Kleinunternehmerin ist die Inhaberin gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG umsatzsteuerbefreit. 

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II. Vertragsschluss und Umfang der Leistung 

 

(1) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin kommt zustande, wenn der Auftraggeber das von der Auftragnehmerin abgegebene Angebot/Anfrage durch eine schriftliche Erklärung angenommen hat oder der Eingang des zu lektorierenden/korrigierenden Textes/Unterlagen schriftlich bestätigt wird. Der Schriftform im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per E-Mail.

 

(2) Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB und der Angebote.

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(3) Die Auftragnehmerin bietet folgende Dienstleistungen an: Lektorat und Korrektorat für Manuskripte, Verlags- und Agenturbewerbungen. Außerdem die Durchführung von Probelektoraten sowie die Erstellung von Manuskriptgutachten. Diese Leistungen sind für die Genres Literatur, romantische Komödien, Cosy Crime, Fantasy, Jugendbücher sowie Sachbücher zu Kunst, Kultur und Lifestyle buchbar.

 

(4) Das Ziel der Leistungen der Auftragnehmerin ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext und Vorschläge zur Verbesserung von Sprache, Stil und Inhalt. Dies bedeutet, dass der Text des Auftraggebers im oben beschriebenen Umfang geprüft wird und die Vorschläge in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet werden (Änderungen-nachverfolgen-Funktion in Microsoft Word).

 

(5) Dem Auftraggeber ist bekannt und er erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter Zeitdruck beim Überarbeiten seitens der Auftragnehmerin das unter Punkt (4) genannte Ziel beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im Text verbleiben kann.

 

III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er den überarbeiteten Text verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Auftragnehmerin von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Auftraggeber den überarbeiteten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Auftragnehmerin. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.

 

(2) Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt. 

 

(3) Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen ausschließlich in digitaler Form vorgelegt werden, damit sie verständlich und gut lesbar für die Auftragsnehmerin sind.

 

IV. Preise und Zahlung

 

(1) Preise werden individuell in schriftlicher Form durch ein Angebot vereinbart, und zwar im Schriftverkehr per E-Mail. Durch eine ebenso per E-Mail erfolgende Antwort der Auftragnehmerin wird der Auftrag verbindlich bestätigt. Der Preis eines Lektorats oder Korrektorats variiert je nach Zeit- und Arbeitsaufwand, Fehlerdichte und Textlänge und berechnet sich pro Normseite.

Der Preis für eine eventuelle Zweitkorrektur wird individuell vereinbart. Wenn das Manuskript für die Zweitkorrektur um 10 Normseiten von dem anfänglichen Manuskript abweicht, wird der Zweitdurchgang auf der Rechnung separiert mit der neuen Normseitenanzahl berechnet.

 

(2) Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt. Bei umfangreicheren Arbeiten oder mehreren Aufträgen eines Auftraggebers erfolgt eine Abrechnung nach jeder einzelnen Dienstleistung bzw. nach jedem einzelnen Arbeitsdurchgang.

 

(3) Der Auftraggeber kommt spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.

 

V. Lieferung

 

(1) Hinsichtlich der Frist für Lieferung des überarbeiteten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekanntzugeben.

 

(2) Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (u. a. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der Verpflichtungen nach II. (1). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Auftragnehmerin teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.

 

(3) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart worden ist und die Voraussetzungen unter IV. (2) erfüllt worden sind.

 

(4) Die Lieferung des überarbeiteten Ausgangtextes entspricht ausschließlich dem digitalen Versandformat.

 

(5) Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

 

VI. Höhere Gewalt

 

Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.

Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

VII. Mängelhaftung

 

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Überarbeitungen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text befinden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

(2) Ein nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der überarbeitete Text dem Auftraggeber zugegangen ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt.

 

(3) Sofern sich ein Mangel trotz Beachtung der obigen Sorgfalt zeigen sollte und dieser Mangel nicht als unwesentlich anzusehen ist, so verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den gesamten Text innerhalb einer angemessenen Frist nachzuprüfen. Ein Mangel ist dann wesentlich, wenn sich auf fünf Seiten (mit durchschnittlich 30 Zeilen und jeweils 60 Anschlägen pro Zeile) durchschnittlich drei Fehler befinden.

 

(4) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

 

(5) Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. der durchgeführten Leistung ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.

 

VIII. Schadensersatz

 

(1) Eine Schadensersatzpflicht tritt nur ein, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Auftragnehmerin verursacht worden ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden o. ä. wird ausgeschlossen.

 

(2) Sofern die Auftragnehmerin eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat, so sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, welchen die Versicherung im konkreten Fall ersetzt. 

 

(3) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache (bspw. durch elektronische Datenübertragung, Viren und andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hard- oder Software, den Postweg usw.).

 

(4) Ferner haftet die Auftragnehmerin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (bspw. Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber im vollen Umfang.

 

IX. Verschwiegenheitspflicht

Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin (insbesondere E-Mail), leider nicht garantiert werden.

Im Interesse des Kunden ist die Auftragnehmerin berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.

 

XI. Schlussbestimmungen

 

(1) Der Auftraggeber teilt der Auftragnehmerin alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich mit.

 

(2) Alle Änderungen zu diesen AGB und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

(3) Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

 

(4) Die Normseiten werden mithilfe einer Formatvorlage (zu finden auf https://www.literaturcafe.de/normseite-dokumentvorlage-download/) berechnet.

 

Widerrufsbelehrung 

Sofern Sie Verbraucher i. S. von § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung widerrufen:

 

I. Widerrufsrecht:

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einer Woche ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach schriftlichem Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige

Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Barbara Osnowski
Humboldtstr. 5
04105 Leipzig
E-Mail: bblektorat@yahoo.com

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II. Widerrufsfolgen:

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die Auftragnehmerin mit deren Empfang.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Auftragnehmerin mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

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